Häufig gestellte Fragen
-
Übliche Bezeichnung von Stellen am MPIWG
-
Initiativbewerbungen
In Zusammenhang mit laufenden Forschungsprojekten wird eine kleine Anzahl von Gastforscherinnen und Gastforschern zu Aufenthalten am MPIWG von einigen Wochen bis hin zu einigen Monaten eingeladen. Außerdem können sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, deren Arbeit sich direkt auf eines der Forschungsprojekte bezieht und die extern finanziert werden, ebenfalls bewerben, um an einer der Forschungseinheiten des Instituts zu arbeiten.
Abteilung II & III
Abteilung II und III nehmen aktuell keine Initiativbewerbungen an. Das MPIWG startet bald sein neues Gästeprogramm. Bitte konsultieren Sie diese Seite nach Neuigkeiten und Updates.
Forschungsgruppen Ahlers, Blum und Krause
Auch die Forschungsgruppen werden an dem neuen Gästeprogramm teilnehmen. Bitte konsultieren Sie diese Seite nach Neuigkeiten und Updates.
Die Zahl dieser Arbeitsplätze für externe Bewerberinnen und Bewerber ist in den Forschungsgruppen stark limitiert; sie werden auf Basis der Qualifikationen der oder des sich Bewerbenden und der Passgenauigkeit des Forschungsvorhabens zum laufenden Projekt verliehen. Sowohl Forscherinnen und Forschern am Beginn ihrer Karriere (Doktorandinnen, Doktoranden, Postdoktorandinnen und Postdoktoranden) als auch fortgeschrittenen steht es frei sich zu bewerben. Die Bewerbungen sollten enthalten:
- formales Bewerbungsanschreiben, mit Zeitangaben des gewünschten Aufenthalts und Informationen zur Finanzierungsquelle;
- ein Lebenslauf, inklusive Publikationsliste;
- ein kurzer Forschungsantrag (maximal 1000 Wörter), in dem der Bezug zu einem laufenden Forschungsprojekt am Institut klar gemacht wird.
Doktorandinnen und Doktoranden werden außerdem gebeten einen Brief ihres oder ihrer Dissertationsbetreuers oder -betreuerin beizufügen. Entscheidungen werden zweimal pro Jahr gefällt, basierend auf den Bewerbungen, die vor der jeweiligen Deadline eingereicht wurden.
Bewerbungen sollten entweder bis zum 1. Januar oder zum 1. Juni jeden Jahres (Deadlines werden sich mit dem neuen Gästeprogramm ändern) bei der Forschungsgruppe eingereicht werden. Bewerbungen an andere E-Mailadressen werden möglicherweise nicht fristgerecht bearbeitet.
Abteilung I & Forschungsgruppe Keuck
Die Abteilung I und die Forschungsgruppe Keuck nehmen keine Initiativbewerbungen mehr an.
-
Wie bewerbe ich mich auf eine Stelle/ein Stipendium am MPIWG?
- Konsultieren Sie zu den Details bitte den jeweiligen Ausschreibungstext.
- Für die meisten Ausschreibungen nutzen wir ein Bewerberportal, dessen Link Sie im Ausschreibungstext finden. Auf anderem Weg eingehende Unterlagen werden nicht berücksichtigt und ggf. umgehend auf dem Postweg zurückgesandt. Eine Ausnahme bilden Ausschreibungen, bei denen explizit zur Bewerbung per E-Mail aufgefordert wird.
- Eine geringe Zahl an Aufenthalten vergeben wir auch an Initiativbewerbungen.
-
Kann ich mich als Doktorand/in auf eine Postdoc-Stelle/ein Postdoc-Stipendium bewerben?
Voraussetzung für den Antritt einer Stelle oder eines Stipendiums für Postdocs ist, dass Sie zu diesem Zeitpunkt ihre Doktorarbeit bereits verteidigt haben. Die Promotionsurkunde kann nachgereicht werden. Dies bedeutet, dass Sie den PostdocStatus zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung noch nicht erreicht haben müssen. Als Nachweis für das fortgeschrittene Stadium Ihrer Promotion reichen Sie zusammen mit den anderen Bewerbungsunterlagen bitte ein Schreiben Ihrer Universität bzw. – noch besser – Ihrer Doktormutter/ Ihres Doktorvaters ein. Bitte erwähnen Sie diesen Umstand auch in Ihrem Motivationsschreiben.
-
In welchen Sprachen kann ich mich bewerben?
Sie können sich grundsätzlich auf Deutsch oder Englisch bewerben. Sofern wir auch Bewerbungen in anderen Sprachen akzeptieren, teilen wir dies in der jeweiligen Ausschreibung mit.
-
Welche Sprachkenntnisse benötige ich?
- Vorausgesetzt werden für alle Bereiche gute bis exzellente Englischkenntnisse.
- Von Wissenschaftlern wird erwartet, dass sie auf Englisch ihre Arbeit vorstellen und auch über die Arbeit anderer diskutieren können.
- Die Verwaltungssprache am Institut ist vor allem Deutsch. Das Institut unterstützt seine MitarbeiterInnen bei der Suche und Finanzierung eines entsprechenden Sprachkurses.
- Sind weitere Sprachen für die konkrete Arbeit erforderlich, finden Sie Angaben dazu im Ausschreibungstext.
-
Kann ich mich gleichzeitig auf mehrere Stellen am Institut bewerben?
Ja. Es entsteht hierdurch kein Nachteil.
-
Wie lange dauert die Bearbeitung?
- Die Bearbeitungszeit von Bewerbungsprozessen kann sehr unterschiedlich sein, da verschiedene Faktoren wie Bewerberzahl, Zeiten zur Einholung von Referenzschreiben, Zeitpläne der Mitglieder der Auswahlkomitees zu berücksichtigen sind.
- In der Regel versenden wir keine Zwischenmeldungen und bitten Sie, von Rückfragen abzusehen.
- Sofern im Ausschreibungstext nicht anders verlautet, werden Absageschreiben versandt.
-
Was geschieht mit meinen Daten?
Die von Ihnen in unser Bewerbungssystem eingegebenen personenbezogenen
Daten werden ausschließlich innerhalb des Max-Planck-
Instituts zum Zweck des Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahrens
gespeichert und verarbeitet.
Mit einem * gekennzeichnete Felder sind Pflichtangaben, die für das
Bewerbungsverfahren erforderlich sind. Nicht mit einem * gekennzeichnete
Felder können von Ihnen freiwillig ausgefüllt werden. Mit
dem Ausfüllen der freiwilligen Felder geben Sie uns Ihre Einwilligung,
diese Daten ebenfalls ausschließlich intern zum Zweck des Bewerbungs-
und Stellenbesetzungsverfahrens zu speichern und zu verarbeiten.
Ihre Daten werden bis zu sechs Monate nach Ablauf des Stellenbesetzungsverfahrens
bzw. bei einer Initiativbewerbung bis zu sechs Monate nach Ende des Sondierungs- und
ggfs. Besetzungsprozesses gespeichert.
Die Übertragung Ihrer Daten erfolgt über eine dem Stand der Technik
entsprechende verschlüsselte Verbindung.Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.
Für Rückfragen bzgl. Datenschutz wenden Sie sich bitte an die Datenschutzbeauftragte
der Max-Planck-Gesellschaft unter dsb@gv.mpg.de, Tel.: +49-89-2108-1554. -
Wie funktioniert das MPIWG-Bewerberportal?
- Der in der Ausschreibung angegebene Link führt Sie direkt zum für Sie relevanten Portal. Bitte prüfen Sie noch einmal, dass im Sichtfenster die Stelle angegeben ist, auf die Sie sich bewerben möchten.
- Sie können wählen, ob Sie das Portal auf Deutsch oder Englisch nutzen möchten.
- Das Portal leitet Sie Schritt für Schritt durch die nötigen Angaben und Dokumente.
- Bitte beachten Sie, dass es für jedes Dokument eine separate UploadMöglichkeit gibt. Die Option „sonstige Dokumente“ erlaubt es Ihnen, Dokumente hochzuladen, die entweder nicht explizit gefordert wurden bzw. für die es sonst keine andere Option gibt.
- Sie können Ihre Bewerbung nicht zwischenspeichern. Ggf. müssen Sie mit dem Bewerbungsprozess noch einmal von vorn beginnen.
- Innerhalb von 24 Stunden nach Absenden der Bewerbung erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung. In den meisten Fällen erhalten Sie die Bestätigung bereits innerhalb der ersten Minute. Bitte warten Sie mit eventuellen Rückfragen mindestens eine Stunde ab Versand.
-
Wie werden Referenzen angefordert?
- Wenn in einem Ausschreibungstext nach Referenzen gefragt wird, haben Sie im Zuge der Bewerbung die Möglichkeit, Name, akademischen Titel, Institution und EMail-Adresse von möglichen Referenzgebern einzugeben.
- Wir arbeiten am MPIWG mit zwei Szenarien:
- A. (Standard) E-Mail-Anfragen an die Referenzgeber werden nur für diejenigen Kandidaten ausgelöst, die es in die enge Auswahl geschafft haben.
- B. (Sonderfall und als solcher im Ausschreibungstext vermerkt) Wenn Sie Ihre Bewerbung im Portal absenden, wird automatisch eine E-Mail-Anfrage an die Referenzgeber ausgelöst.
- EMails an Ihre Referenzgeber enthalten Ihre Bewerbungsunterlagen, eine Einreichungsdeadline sowie eine Upload-Möglichkeit.
-
Welche Personen kommen als Referenzgeber infrage?
- Bei Wissenschaftlern interessiert uns die Einschätzung Ihrer Arbeitsweise und Einordnung bzw. Originalität Ihrer Arbeit.
- Bei nichtwissenschaftlichen Stellen kommen Arbeit- und Praktikumsgeber Ihrer letzten Arbeits- oder Ausbildungsstellen in Betracht.
- Grundsätzlich liegt es in Ihrem Ermessen, wen Sie uns nennen.
- Bitte sorgen Sie dafür, dass diese Personen in eine schriftliche Beurteilung eingewilligt haben.
-
Muss meine Bewerbung ein Motivationsschreiben enthalten?
- Wenn im Ausschreibungstext ein Motivationsschreiben gefordert ist, sollten Sie eines verfassen. Das Portal sieht dann eine UploadMöglichkeit hierfür vor.
- Wenn der Ausschreibungstext dies nicht explizit verlangt, liegt die Entscheidung in Ihrem Ermessen. Ratsam wäre ein Motivationsschreiben allerdings z.B., um eventuelle Fachwechsel oder längere Auszeiten oder Karrierephasen zu erläutern oder uns sonstige Informationen zu geben, die für Ihre Bewerbung relevant sein können.
-
Was genau bedeutet das angegebene Wortlimit?
Ein Wortlimit umfasst in der Regel keine Fußnoten und Literaturverzeichnisse. Sollte statt eines Wortlimits eine begrenzte Seitenanzahl angegeben sein, zählt das Literaturverzeichnis ebenfalls nicht.