Das MPIWG vergibt eine begrenzte Zahl von Stipendien an Gastwissenschaftler*innen aus aller Welt, um in einer Abteilung oder Forschungsgruppe des Instituts mitzuarbeiten und die Bibliotheksbestände zu nutzen. Das Programm dient dem wissenschaftlichen Austausch sowie der Etablierung und Konsolidierung internationaler Kooperationen. Im Unterschied zu Stellen mit Anstellungsvertrag sind Stipendien nicht sozialversicherungspflichtig. Die Höhe orientiert sich an den Regeln der Max-Planck-Gesellschaft.
Alle Stipendiat*innen erhalten Unterstützung, um ihre Forschung am Institut durchzuführen. Das Institut stellt u.a. Co-Working-Spaces zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt durch die Abteilungen und Forschungsgruppen. Die Stipendiat*innen sind eingeladen, sich aktiv am akademischen und sozialen Institutsleben zu beteiligen.
Bewerbungen für eine spezifische Abteilung / Gruppe erfolgen elektronisch auf Deutsch oder Englisch über unser Bewerberportal. Sie sind jederzeit möglich; die Auswahl findet durch eine Stipendienkommission statt (Deadlines: 15.1. / 15.9. 23:59 ME(S)Z). Bitte beachten Sie, dass der früheste Stipendienbeginn jeweils 4 Monate später liegt (d.h. 1.6. desselben Jahres / 1.2. des Folgejahres) bei Notwendigkeit eines Visums verlängert sich die Vorlaufzeit um mehrere Monate). Alle Bewerbungen werden erst nach der Deadline bewertet; eine frühere Bewerbung bringt keine Vorteile.
Postdoktorandenstipendiat*innen und Research Fellows
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Profil und Einbindung
Postdoktorandenstipendien sind für Wissenschaftler*innen in der Anfangsphase ihrer Karriere nach der Promotion gedacht. Research Fellowships sind für Wissenschaftler*innen gedacht, die in ihrer Karriere bereits weiter fortgeschritten sind (mit einem Doktortitel und z. B. einer Position als Assistenzprofessor*in oder der Leitung einer Nachwuchsforschungsgruppe usw.).
Interessierte Wissenschaftler*innen sollten sich mit allen erforderlichen Unterlagen für die gemeinsame Kategorie Postdoctoral Fellows/Research Fellows bewerben. Im Rahmen des Auswahlverfahrens prüft das Institut die Unterlagen, um festzustellen, welcher Status am besten geeignet ist.
Antragsberechtigt sind Wissenschaftler*innen aus dem Ausland bzw. Wissenschaftler*Innen, die an einer ausländischen Universität oder Forschungseinrichtung tätig sind. Die Tätigkeit als Postdoktorandenstipendiat*in / Research Fellow dient der wissenschaftlichen Qualifizierung und Profilierung. In dieser Zeit bearbeiten die Postdoktorandenstipendiat*innen / Research Fellows ein eigenständiges Forschungsprojekt im Rahmen der jeweiligen Forschungsfelder der Abteilungen oder Forschungsgruppen. Sie profitieren von dem vielfältigen Angebot an Vorträgen, Seminaren und Workshops am Institut sowie der Möglichkeit, selbstständig wissenschaftliche Veranstaltungen durchzuführen. Alle Postdoktorandenstipendiat*innen / Research Fellows erhalten zudem weitreichende Unterstützung für Forschungsaufenthalte in Archiven, Bibliotheken sowie für die Teilnahme an auswärtigen Konferenzen und Fachtagungen.
Stipendien für Postdoktorand*innen / Research Fellows werden meist für Aufenthalte mit einer Dauer von 3 bis 6 Monaten angeboten. In der Phase nach der Promotion bietet Ihnen ein solcher Aufenthalt die Möglichkeit, Ihre Forschungen in einem internationalen Umfeld fortzuführen und im Austausch mit Wissenschaftler*innen am Institut neue Forschungsprojekte zu entwickeln. Stipendiat*innen verpflichten sich, sich während des Erhalts des Stipendiums voll dem Stipendienzweck zu widmen. Sie sind nicht weisungsgebunden und nicht sozialversichert.
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Voraussetzungen
Um Ihr Stipendium als Postdoktorand*in oder Research Fellow in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie Ihre Dissertation bereits verteidigt und den vollen Postdoktorand*innen-Status erreicht haben. Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Bewerber*innen für ein Postdoktorand*innen-Stipendium jedoch noch nicht den Postdoktorand*innen-Status erreicht haben – die Promotionsurkunde kann später nachgereicht werden, sobald Ihre Bewerbung erfolgreich ist.
Eine weitere Voraussetzung für Ihre erfolgreiche Bewerbung ist, dass Ihr Forschungsvorhaben einen engen Bezug zu einem der jeweils in der Ausschreibung genannten thematischen Schwerpunkte bzw. bei Bewerbungen ohne zugrundeliegende Ausschreibung zu den thematischen Schwerpunkten der Abteilung/Forschungsgruppe, bei der Sie sich bewerben möchten, aufweist.
Bitte beachten Sie, dass Stipendien für Postdoktorand*innen aus rechtlichen Gründen nur an promovierte Wissenschaftler*innen vergeben werden können, die ihren Lebensmittelpunkt nachweislich außerhalb von Deutschland haben.
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Finanzierung
Die Stipendienhöhe für Postdoktorand*innen beträgt 2.500 EUR monatlich (2.700 EUR für Stipendien, die ab 1.1.2026 oder später beginnen), für Research Fellows 3.000 EUR (3.200 EUR für Stipendien, die ab 1.1.2026 oder später beginnen). Für alle Stipendien gilt, dass Stipendienzahlungen nur geleistet werden dürfen, wenn die bzw. der Stipendiat*in während der Laufzeit des geplanten Stipendiums kein anderweitiges eigenes Einkommen erhält, das höher ist als die geltende Geringfügigkeitsgrenze. Wir bitten Sie daher, zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung Ihre möglichen Einkünfte in der Zeit Ihres Aufenthaltes bei uns zu prüfen, weil wir diese Auskunft von Ihnen erbitten müssen.
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Krankenversicherung
Stipendiat*innen sind verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen, und wir benötigen einen Nachweis über Ihren bestehenden Krankenversicherungsschutz für die Dauer Ihres Aufenthalts. Wenn dieser Nachweis nicht innerhalb von 14 Tagen nach Beginn des Stipendiums vorgelegt wird, gilt das Stipendium als nicht gewährt.
Die genauen Anforderungen hängen von der Dauer Ihres Aufenthalts bei uns und davon ab, ob ein Visum erforderlich ist. Folgende Optionen stehen zur Auswahl:
A) Aufenthalte bis zu 6 Monaten:
1.) Aufenthalt mit Visumpflicht: Die Stipendiat*innen müssen bei der Beantragung des Visums einen Nachweis über eine entsprechende Krankenversicherung bei den deutschen Behörden vorlegen. Wird ein Visum erteilt, besteht ausreichender Krankenversicherungsschutz.
2.) Aufenthalt ohne Visumpflicht (weniger als 90 Tage oder visumfreie Einreise/Aufenthalt grundsätzlich möglich): Die Stipendiat*innenen müssen lediglich einen Nachweis über eine Krankenversicherung vorlegen; auch eine Reiseversicherung ist ausreichend.
B) Aufenthalte von mehr als 6 Monaten:
Stipendiat*innen benötigen eine Krankenversicherung mit Vollversicherungsschutz, der dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland entspricht. Sie benötigen eine Bestätigung der Versicherung, dass sie gemäß § SGB 257V („Volltarif“) versichert sind. Stipendiat*innen aus der EU benötigen lediglich ihre Europäische Krankenversicherungskarte. Stipendiat*innen aus dem Vereinigten Königreich benötigen ihre Global Health Insurance Card und müssen bestätigen, dass ihre Versicherung für die Dauer des Stipendiums gültig ist. Sie sollten sich erkundigen, welche Leistungen abgedeckt sind.
Stipendiat*innen können einen monatlichen Zuschuss zur Krankenversicherung in Höhe von 50 % der monatlichen Beiträge und bis zu 100 € erhalten. Bitte beachten Sie: Sie können den Zuschuss nur erhalten, wenn Sie eine schriftliche Bestätigung vorlegen, dass Ihr privater Versicherungstarif dem deutschen gesetzlichen Krankenversicherungstarif („Volltarif“) entspricht.
Doktorandenstipendiat*innen
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Profil und Einbindung
Stipendien für Doktorand*innen richten sich an noch nicht promovierte Wissenschaftler*innen aus dem In- und Ausland für Aufenthalte von drei bis sechs Monaten.
Die Förderung und Qualifizierung von jungen Wissenschaftler*innen in der Wissenschaftsgeschichte und verwandten Disziplinen gehört zu den zentralen Aufgaben des Instituts. Doktorand*innen werden eng in den Forschungskontext des Instituts eingebunden und profitieren von einem vielfältigen Qualifikations- und Förderangebot. Sie arbeiten an den verschiedenen Forschungsvorhaben der Abteilungen oder Forschungsgruppen mit.
Max-Planck-Institute sind reine Forschungsinstitutionen und haben als solche kein Promotionsrecht. Doktorand*innen, die am Max-Planck-Institut für Wissenschaftsgeschichte arbeiten, sind in der Regel an einer Universität im In- oder Ausland als Promotionsstudent*innen zugelassen. Dabei gelten die Promotionsordnungen der jeweiligen Fakultäten oder Fachbereiche, über die die Universitäten informieren. Stipendien für Doktorand*innen werden für Aufenthalte mit einer Dauer von 3 bis maximal 6 Monaten angeboten.
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Sonderstipendien
Das Institut schreibt in unregelmäßigen Abständen Sonderstipendien für Doktorand*innen aus. Diese bestehen für eine Dauer von drei bis sechs Monaten und werden auf der MPIWG-Website und in Online-Medien veröffentlicht.
Mehr Informationen zu „First Research Article“ Stipendien für Doktorand*innen an asiatischen, afrikanischen oder lateinamerikanischen Instituten finden Sie hier:
First Research Article Stipendium, Abt. AAK
First Research Article Stipendium, Dept. KSCL
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Finanzierung
Ein Promotionsstipendium besteht aus dem Grundbetrag von 1.365 EUR pro Monat (1.650 EUR für Stipendien, die ab 1.1.2026 oder später beginnen). Stipendiat*innen verpflichten sich, sich während des Erhalts des Stipendiums voll dem Stipendienzweck zu widmen. Die Stipendiat*innen sind nicht weisungsgebunden und nicht sozialversichert.
Für alle Stipendien gilt, dass Stipendienzahlungen nur geleistet werden dürfen, wenn die bzw. der Stipendiat*in während der Laufzeit des geplanten Stipendiums kein anderweitiges eigenes Einkommen erhält, das höher ist als die geltende Geringfügigkeitsgrenze. Wir bitten Sie daher, zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung Ihre möglichen Einkünfte in der Zeit Ihres Aufenthaltes bei uns zu prüfen, weil wir diese Auskunft von Ihnen erbitten müssen.
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Krankenversicherung
Stipendiat*innen sind verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen, und wir benötigen einen Nachweis über Ihren bestehenden Krankenversicherungsschutz für die Dauer Ihres Aufenthalts. Wenn dieser Nachweis nicht innerhalb von 14 Tagen nach Beginn des Stipendiums vorgelegt wird, gilt das Stipendium als nicht gewährt.
Die genauen Anforderungen hängen von der Dauer Ihres Aufenthalts bei uns und davon ab, ob ein Visum erforderlich ist. Folgende Optionen stehen zur Auswahl:
A) Aufenthalte bis zu 6 Monaten:
1.) Aufenthalt mit Visumpflicht: Die Stipendiat*innen müssen bei der Beantragung des Visums einen Nachweis über eine entsprechende Krankenversicherung bei den deutschen Behörden vorlegen. Wird ein Visum erteilt, besteht ausreichender Krankenversicherungsschutz.
2.) Aufenthalt ohne Visumpflicht (weniger als 90 Tage oder visumfreie Einreise/Aufenthalt grundsätzlich möglich): Die Stipendiat*innenen müssen lediglich einen Nachweis über eine Krankenversicherung vorlegen; auch eine Reiseversicherung ist ausreichend.
B) Aufenthalte von mehr als 6 Monaten:
Stipendiat*innen benötigen eine Krankenversicherung mit Vollversicherungsschutz, der dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland entspricht. Sie benötigen eine Bestätigung der Versicherung, dass sie gemäß § SGB 257V („Volltarif“) versichert sind. Stipendiat*innen aus der EU benötigen lediglich ihre Europäische Krankenversicherungskarte. Stipendiat*innen aus dem Vereinigten Königreich benötigen ihre Global Health Insurance Card und müssen bestätigen, dass ihre Versicherung für die Dauer des Stipendiums gültig ist. Sie sollten sich erkundigen, welche Leistungen abgedeckt sind.
Stipendiat*innen können einen monatlichen Zuschuss zur Krankenversicherung in Höhe von 50 % der monatlichen Beiträge und bis zu 100 € erhalten. Bitte beachten Sie: Sie können den Zuschuss nur erhalten, wenn Sie eine schriftliche Bestätigung vorlegen, dass Ihr privater Versicherungstarif dem deutschen gesetzlichen Krankenversicherungstarif („Volltarif“) entspricht. -
Community
Alle Doktorand*innen des Instituts sind eingeladen, an den regelmäßigen Aktivitäten der Predoctoral Community des Instituts (Link: https://www.mpiwg-berlin.mpg.de/de/Promotionen) und der am MPIWG ansässigen International Max Planck Research School (IMPRS) "Knowledge and Its Resources: Historical Reciprocities" (Link: Link: https://imprs.mpiwg-berlin.mpg.de) teilzunehmen.
Ansprechpartnerin für Doktorand*innen: Sophie Schwarzmaier (sschwarzmaier@mpiwg-berlin.mpg.de)
Forschungsstipendiat*innen
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Profil und Einbindung
Mit einem Forschungsstipendium (mit einer Dauer von gewöhnlich 1 bis maximal 12 Monaten) erhalten Sie als erfahrene*r Wissenschaftler*in die Möglichkeit, als Gast am Institut ein eigenes Forschungsvorhaben voranzutreiben und Ihre Ergebnisse mit anderen internationalen Stipendiat*innen und Wissenschaftler*innen zu diskutieren. Die Forschungsstipendien richten sich an Wissenschaftler*innen, deren Promotion bereits länger als 10 Jahre zurückliegt und die auf ihrem jeweiligen Forschungsgebiet anerkannte Expert*innen sind. Stipendiat*innen verpflichten sich, sich während des Erhalts des Stipendiums voll dem Stipendienzweck zu widmen. Sie sind nicht weisungsgebunden und nicht sozialversichert.
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Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Wissenschaftler*innen aus dem Ausland bzw. Wissenschaftler*Innen, die an einer ausländischen Universität oder Forschungseinrichtung tätig sind.
Voraussetzung für Ihre erfolgreiche Bewerbung ist, dass Ihr Forschungsvorhaben einen engen Bezug zu einem der in der Ausschreibung genannten thematischen Schwerpunkte bzw. bei Bewerbungen ohne zugrundeliegende Ausschreibung zu den thematischen Schwerpunkten der Abteilung/Forschungsgruppe, bei der Sie sich bewerben möchten, aufweist.
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Finanzierung
Die Stipendienhöhe beträgt i.d.R. 3.600 EUR. Die Zahlung eines Stipendiums ist nur möglich, wenn Sie während des geplanten Forschungsaufenthaltes am MPIWG keine Zahlungen Ihrer jeweiligen Heimatinstitution (Gehalt, Sabbatical-Zahlungen, etc.) bzw. kein externes Stipendium erhalten. Entfällt die Stipendienzahlung für den gesamten Forschungsaufenthalt, kann für einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten eine Entschädigung in Form einer Tagespauschale sowie ggf. ein Beitrag zu den Kosten einer Unterkunft gezahlt werden.