Bei Fragen zum Bewerbungsprozess schreiben Sie uns bitte eine Nachricht an: career@mpiwg-berlin.mpg.de.
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In welchen Sprachen kann ich mich bewerben?
Sie können sich grundsätzlich auf Deutsch oder Englisch bewerben. Sofern wir auch Bewerbungen in anderen Sprachen akzeptieren, teilen wir dies in der jeweiligen Ausschreibung mit.
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Welche Sprachkenntnisse benötige ich?
- Vorausgesetzt werden für alle Bereiche gute bis exzellente Englischkenntnisse.
- Von Wissenschaftlern wird erwartet, dass sie auf Englisch ihre Arbeit vorstellen und auch über die Arbeit anderer diskutieren können.
- Die Verwaltungssprache am Institut ist vor allem Deutsch. Das Institut unterstützt seine MitarbeiterInnen bei der Suche und Finanzierung eines entsprechenden Sprachkurses.
- Sind weitere Sprachen für die konkrete Arbeit erforderlich, finden Sie Angaben dazu im Ausschreibungstext.
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Kann ich mich gleichzeitig auf mehrere Stellen am Institut bewerben?
Ja. Es entsteht hierdurch kein Nachteil.
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Wie lange dauert die Bearbeitung?
- Die Bearbeitungszeit von Bewerbungsprozessen kann sehr unterschiedlich sein, da verschiedene Faktoren wie Bewerberzahl, Zeiten zur Einholung von Referenzschreiben, Zeitpläne der Mitglieder der Auswahlkomitees zu berücksichtigen sind.
- In der Regel versenden wir keine Zwischenmeldungen und bitten Sie, von Rückfragen abzusehen.
- Sofern im Ausschreibungstext nicht anders verlautet, werden Absageschreiben versandt.
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Wie funktioniert das Online-Bewerbungsportal?
- Der in der Ausschreibung angegebene Link führt Sie direkt zum für Sie relevanten Portal. Bitte prüfen Sie noch einmal, dass im Sichtfenster die Stelle angegeben ist, auf die Sie sich bewerben möchten.
- Sie können wählen, ob Sie das Portal auf Deutsch oder Englisch nutzen möchten.
- Das Portal leitet Sie Schritt für Schritt durch die nötigen Angaben und Dokumente.
- Bitte beachten Sie, dass es für jedes Dokument eine separate Upload-Möglichkeit gibt. Die Option „sonstige Dokumente“ erlaubt es Ihnen, Dokumente hochzuladen, die entweder nicht explizit gefordert wurden bzw. für die es sonst keine andere Option gibt.
- Sie können Ihre Bewerbung nicht zwischenspeichern. Ggf. müssen Sie mit dem Bewerbungsprozess noch einmal von vorn beginnen.
- Innerhalb von 24 Stunden nach Absenden der Bewerbung erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung. In den meisten Fällen erhalten Sie die Bestätigung bereits innerhalb der ersten Minute. Bitte warten Sie mit eventuellen Rückfragen mindestens eine Stunde ab Versand.
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Wie werden Referenzen angefordert?
- Wenn in einem Ausschreibungstext nach Referenzen gefragt wird, haben Sie im Zuge der Bewerbung die Möglichkeit, Name, akademischen Titel, Institution und E-Mail-Adresse von möglichen Referenzgebern einzugeben.
- Wir arbeiten am MPIWG mit zwei Szenarien:
- A. (Standard) E-Mail-Anfragen an die Referenzgeber werden nur für diejenigen Kandidaten ausgelöst, die es in die enge Auswahl geschafft haben.
- B. (Sonderfall und als solcher im Ausschreibungstext vermerkt) Wenn Sie Ihre Bewerbung im Portal absenden, wird automatisch eine E-Mail-Anfrage an die Referenzgeber ausgelöst.
- E-Mails an Ihre Referenzgeber enthalten Ihre Bewerbungsunterlagen, eine Einreichungsdeadline sowie eine Upload-Möglichkeit.
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Welche Personen kommen als Referenzgeber infrage?
- Bei Wissenschaftlern interessiert uns die Einschätzung Ihrer Arbeitsweise und Einordnung bzw. Originalität Ihrer Arbeit.
- Bei nichtwissenschaftlichen Stellen kommen Arbeit- und Praktikumsgeber Ihrer letzten Arbeits- oder Ausbildungsstellen in Betracht.
- Grundsätzlich liegt es in Ihrem Ermessen, wen Sie uns nennen.
- Bitte sorgen Sie dafür, dass diese Personen in eine schriftliche Beurteilung eingewilligt haben.
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Muss meine Bewerbung ein Motivationsschreiben umfassen?
- Wenn im Ausschreibungstext ein Motivationsschreiben gefordert ist, sollten Sie eines verfassen. Das Portal sieht dann eine Upload-Möglichkeit hierfür vor.
- Wenn der Ausschreibungstext dies nicht explizit verlangt, liegt die Entscheidung in Ihrem Ermessen. Ratsam wäre ein Motivationsschreiben allerdings z.B., um eventuelle Fachwechsel oder längere Auszeiten oder Karrierephasen zu erläutern oder uns sonstige Informationen zu geben, die für Ihre Bewerbung relevant sein können.
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Was genau umfasst das angegebene Wortlimit?
Ein Wortlimit umfasst in der Regel keine Fußnoten und Literaturverzeichnisse. Sollte statt eines Wortlimits eine begrenzte Seitenanzahl angegeben sein, zählt das Literaturverzeichnis ebenfalls nicht.