Über Open Access
Open Access (OA) bezeichnet das Prinzip, dass wissenschaftliche Literatur online frei und öffentlich zugänglich sein sollte, ohne Kosten oder Einschränkungen. Dies ermöglicht es Jedem—Forschern, Studenten oder der allgemeinen Öffentlichkeit—Volltexte zu lesen, herunterzuladen, zu kopieren, zu verbreiten, zu teilen, zu drucken, zu durchsuchen oder zu verlinken und sie auf jede rechtmäßige Weise zu nutzen, ohne finanzielle, rechtliche oder technische Hindernisse—abgesehen von denen, die mit dem Internetzugang verbunden sind.
Die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) fördert Open Access und ist bestrebt, ihre Forschungsergebnisse offen online zu stellen. Als frühe Verfechterin des offenen Zugangs zu wissenschaftlichen Erkenntnissen gehörte die MPG zu den ersten Unterzeichnern der Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen. Das MPI für Wissenschaftsgeschichte ist ein starker Befürworter von Open Access. Seit 2020 werden mehr als 30 Prozent der Forschungsergebnisse des MPIs im Gold-Open-Access veröffentlicht. Berücksichtigt man auch Green- und Bronze-Open-Access-Publikationen, steigt der Open-Access-Anteil auf 40 Prozent. Die Bibliothek des MPIWG berät alle Wissenschaftler:innen des MPIWG zu Open Access und Finanzierung sowie zu Verlagsverträgen, Veröffentlichungsgenehmigungen und Bildrechten.
Über Access FAQs
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Warum Open Access veröffentlichen?
Durch Open-Access-Veröffentlichungen wird Ihre Forschung weltweit frei zugänglich—für Wissenschaft, Praxis und Öffentlichkeit. So gewinnt sie an Sichtbarkeit, wird häufiger zitiert und fördert den fachlichen Austausch. Open Access sorgt außerdem dafür, dass öffentlich finanzierte Forschung allen zugutekommt.
Source: Strauß, H. (2021). 10 Gründe für Open Access. Zenodo. https://doi.org/10.5281/zenodo.7575092 -
Verschiedene Wege zum Open Access
Bild überarbeitet, um Diamantpfad einzubinden (Niclas Look, 2025)
Gold Open Access
Gold Open Access bezeichnet das Modell, bei dem die endgültige Fassung eines Werks—sei es ein Artikel oder ein Buch—vom Verlag sofort und kostenlos online zur Verfügung gestellt wird. Für die Leser fallen keine Zugangsgebühren an und die Wiederverwendung wird in der Regel durch Creative-Commons-Lizenzen geregelt, wobei CC BY mehr oder weniger den Standard darstellt und von vielen Forschungsförderern bevorzugt oder sogar verpflichtend vorgeschrieben wird. Dieses Modell ist in peer-reviewten OA-Zeitschriften und zunehmend auch in OA-Büchern verbreitet. Gold OA stützt sich oft auf Artikelveröffentlichungsgebühr (APCs) oder Buchveröffentlichungsgebühr (BPCs), die sehr unterschiedlich ausfallen können. Einige OA-Werke innerhalb dieses Modells erfordern jedoch keine APCs; Diamond oder Platinum OA-Werke beispielsweise werden durch institutionelle Unterstützung, Spenden oder wissenschaftliche Gesellschaften und nicht durch APCs finanziert.
Green Open Access
Green OA, auch als Selbstarchivierung bekannt, beinhaltet die Veröffentlichung einer Version eines vom Verlag bearbeiteten Werks in einem Repositorium, beispielsweise einem institutionellen Archiv. In einigen Fällen veröffentlichen Autoren ihre Werke auch auf persönlichen Websites. Selbstarchivierung kann für Preprints, Postprints (begutachtete Manuskripte) und andere Dokumenttypen wie Monografien, Forschungsberichte und Konferenzberichte gelten. Sie kann je nach den Richtlinien des Verlags gleichzeitig mit der Veröffentlichung oder mit einer Verzögerung erfolgen. Die meisten Verlage erlauben die Selbstarchivierung der akzeptierten Manuskriptversion nach einer Sperrfrist, die in der Regel 6 bis 12 Monate beträgt. Green OA entspricht den Open-Access-Anforderungen großer Förderorganisationen wie NIH, DFG und EU. Repositorien (z. B. MPG.PuRe) tragen dazu bei, die Sichtbarkeit und den Zugang zu den Werken zu verbessern. Um die Open-Access-Richtlinien und die Einhaltung dieser Richtlinien durch Zeitschriften, Verlage und Förderer zu überprüfen, konsultieren Sie Jisc (ehemals Sherpa).
Das Zweitveröffentlichungsrecht in Deutschland: Nach deutschem Urheberrecht erlaubt das Zweitveröffentlichungsrecht Autoren:innen, ihre Arbeit 12 Monate nach der Erstveröffentlichung online (z. B. in einem Repositorium) öffentlich zugänglich zu machen, selbst wenn sie zuvor dem Verlag ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt haben. Dieses Recht gilt nur, wenn der Beitrag im Rahmen öffentlich finanzierter Forschung entstanden ist, und es umfasst ausdrücklich die akzeptierte Manuskriptversion (die endgültige, von Fachkollegen begutachtete Version vor der Formatierung und dem Layout durch den Verlag). Autoren:innen sind nicht verpflichtet, dieses Recht auszuüben. Entscheiden sie sich dafür, darf das Werk nicht unter einer offenen Lizenz geteilt werden. Diese Bestimmung ist in URHG § 38, Beiträge zu Sammlungen, Absatz 4 des deutschen Urheberrechtsgesetzes festgelegt.
Bronze Open Access
Bronze OA bezieht sich auf Zeitschriftenartikel, die auf der Website eines Verlags frei zugänglich sind, aber keine offene Lizenz—wie etwa CC BY—haben, die eine Wiederverwendung, Weiterverbreitung oder langfristige Archivierung ermöglicht. Der offene Zugang kann vorübergehend sein oder sich ändern, wodurch er weniger stabil ist als alle anderen dauerhaften Formen des offenen Zugangs.
Diamond Open Access
Open Access Diamond, manchmal auch Platinum OA genannt, ist durch ein gemeinschaftlich getragenes Publikationsmodell gekennzeichnet, bei dem wissenschaftliche Inhalte für Leser:innen frei zugänglich sind, unter einer offenen CC BY-Lizenz veröffentlicht werden und für Autoren:innen ohne Gebühren zu veröffentlichen sind—es fallen keine Artikelveröffentlichungsgebühren (APCs) an. Diese Publikationsorte werden in der Regel von wissenschaftlichen Gemeinschaften, Institutionen oder Konsortien betrieben und verwaltet, wodurch gemeinschaftliches Eigentum, Transparenz und Verantwortlichkeit gefördert werden. Diamond OA stützt sich auf institutionelle Finanzierung, öffentliche Fördermittel, freiwillige Beiträge oder die Unterstützung wissenschaftlicher Gesellschaften, anstatt auf profitorientierte Geschäftsmodelle.
Hybrid Open Access
In Hybrid-Zeitschriften sind einige Artikel einer Ausgabe frei zugänglich, während andere hinter einer Paywall bleiben. Dieses Modell ermöglicht es Autoren:innen, einzelne Artikel in ansonsten abonnementbasierten Zeitschriften frei zugänglich zu machen. Die Kosten werden in der Regel von den Autoren:innen selbst oder durch institutionelle Vereinbarungen gedeckt.
In Deutschland finanziert das DEAL-Konsortium, dem die MPG angehört, den hybriden Open Access, indem es Vereinbarungen mit großen Verlagen (z. B. Wiley, Springer Nature) aushandelt, die sowohl den Lesezugang als auch die Veröffentlichungsgebühren abdecken. DEAL zielt darauf ab, „Double-Dipping“ (bei dem Institutionen sowohl Abonnementgebühren als auch Open-Access-APCs zahlen) zu verhindern, indem diese Kosten in transformativen Verträgen zusammengefasst werden. Diese Vereinbarungen sind als Übergangsschritt hin zu vollständigem Open Access („Flipping“) gedacht.
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Wie unterstützt die Max-Planck-Gesellschaft Open Access?
Die Max-Planck-Gesellschaft ist Gründungsmitglied der internationalen Open-Access-Bewegung und hat 2003 die Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen unterzeichnet. Diese wegweisende Erklärung war der Startschuss für weltweite Bemühungen, den freien Zugang zu wissenschaftlichen Informationen zu ermöglichen. Heute haben sich mehr als 800 Institutionen weltweit der Bewegung angeschlossen und unterstützen den freien Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen und Daten.
Die MPG fördert aktiv Open-Access-Veröffentlichungen unter ihren Forschern und setzt sich für die Anerkennung von Open-Access-Publikationen bei Beförderungs- und Berufungsentscheidungen ein. Sie schätzt auch Beiträge zur Open-Access-Infrastruktur—wie Softwareentwicklung, Bereitstellung von Inhalten, Erstellung von Metadaten—als wesentlich für die Zukunft der wissenschaftlichen Kommunikation.
Die MPG setzt sich für Lösungen ein, die die Weiterentwicklung rechtlicher und finanzieller Rahmenbedingungen unterstützen, um eine optimale und nachhaltige Nutzung von Wissen zu gewährleisten.
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Transformative Verträge
Transformative Verträge sind Vereinbarungen zwischen Forschungseinrichtungen (Universitäten oder Forschungsorganisationen) und Verlagen. Ihr Ziel ist es, vom abonnementbasierten Zugang zum Open-Access-Publizieren überzugehen. Diese Verträge umfassen in der Regel Lesezugang und Veröffentlichungsrechte (ohne Zahlung von Artikelveröffentlichungsgebühren (APCs)).
Die MPG nimmt seit Langem eine führende Rolle bei den Verhandlungen über Transformative Verträge ein. Über die Max Planck Digital Library (MPDL) hat die MPG mehrere solcher Verträge mit großen Verlagen wie Elsevier, Springer Nature und Wiley unterzeichnet. Diese Vereinbarungen ermöglichen es Autoren:innen, die der MPG angehören, in vielen Zeitschriften ohne individuelle Kosten Open Access zu veröffentlichen und gleichzeitig den Zugang zu Abonnementinhalten zu behalten.
Weitere Informationen zu den Open-Access-Richtlinien der MPG und ihren Vereinbarungen mit Verlagen, einschließlich des DEAL-Konsortiums, finden Sie hier.
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Open-Access-Finanzierung bei der MPG und dem MPIWG
Die MPG und das MPIWG haben eine Reihe von Vereinbarungen getroffen, um die Open-Access-Publikationen von Max-Planck-Autoren zu unterstützen. Dies wird von der Max Planck Digital Library (MPDL) geregelt, die hier detaillierte Informationen bereitstellt.
Die MPG übernimmt die APCs für ausgewählte Zeitschriften (siehe den Journal Finder der MPDL) und verfügt zudem über Vereinbarungen mit verschiedenen Buchverlagen. In Einzelfällen kann auch Ihre Forschungseinheit die Kosten für APCs oder BPCs übernehmen. Wenden Sie sich hierzu an die Leitung Ihrer Forschungseinheit. Begrenzte Fördermittel stehen außerdem über die Bibliothek zur Verfügung (bitte reichen Sie hierfür das entsprechende Antragsformular.
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Aktuelle Informationen zu Open Access
Die Plattform open-access.net bietet umfassende Informationen und praktische Anleitungen zum Thema Open Access in englischer und deutscher Sprache. Die Plattform bietet eine Vielzahl von Schulungs- und Networking-Möglichkeiten sowie ein nützliches Glossar, in dem wichtige Open-Access-Begriffe kurz erklärt werden.
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So finden Sie Open-Access-Publikationen
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Bilder in Open-Access-Publikationen
Nach deutschem Urheberrecht (Urheberrechtsgesetz) wird ein Bild 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers gemeinfrei. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, den ursprünglichen Urheber zu nennen, und die Verwendung urheberrechtlich geschützter Bilder erfordert fast immer die schriftliche Genehmigung des Rechteinhabers. Bei der Beantragung der Genehmigung ist es unerlässlich, den Urheberrechtsinhaber über die detaillierten Bedingungen der Wiederverwendung zu informieren, einschließlich der Angabe, ob das Bild in einer Open-Access-Publikation verwendet wird.
Geschützte Werke können unter bestimmten Umständen als Zitate (UrhG §51) in wissenschaftlichen Texten gelten, sodass eine schriftliche Genehmigung des Urheberrechtsinhabers möglicherweise nicht erforderlich ist. Dies bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass das Bild frei verwendbar ist. Die gleichen Bedingungen für die Weiterverwendung gelten auch für andere Formen kreativer Werke, wie literarische, filmische und musikalische Werke. Wenn Sie beabsichtigen, Bilder in einer Publikation, auf der Website oder für Werbematerialien (z. B. Plakate oder Postkarten) wiederzuverwenden, wenden Sie sich bitte so früh wie möglich an Ihren Publikationsmanager oder schreiben Sie an permissions@mpiwg-berlin.mpg.de, um zu erfahren, welche Schritte zu unternehmen sind.
Eine umfangreiche Liste von Bildarchiven, darunter viele Quellen für Bilder aus dem Public Domain, finden Sie auf der Seite „Empfohlene Datenbanken” der Bibliothek.
Bilder, die mit künstlicher Intelligenz (KI) erstellte wurden, können nicht urheberrechtlich geschützt werden, es sei denn, es werden erhebliche und kreative menschliche Eingriffe nach der KI-Erstellung vorgenommen. Aktuelle Empfehlungen für die gute Praxis bei KI-generierten Bildunterschriften sehen vor, dass die Eingabeaufforderung, der Generator, das Datum und alle weiteren verwendeten Computeroptimierungsprogramme angegeben werden. Rechtliche und ethische Fragen im Zusammenhang mit KI werden von Verlagen fortlaufend geprüft, und die Publikationsmanager können bei Fragen zur Einbindung von KI-generierten Bildern in Veröffentlichungen weiterhelfen.
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Lizensierung
Gold-Open-Access-Publikationen erhalten in der Regel eine Creative-Commons-Lizenz, was auch von der MPG empfohlen wird. Creative-Commons-Lizenzen sind eine standardisierte Methode, um transparent zu kommunizieren, unter welchen Bedingungen ein urheberrechtlich geschütztes Werk wiederverwendet werden darf, insbesondere in Bezug auf Namensnennung, Vermarktung und Bearbeitung. Urheberrechtsinhaber können sich auch dafür entscheiden, ihr Werk als CC0 zu kennzeichnen und damit in die Public Domain zu stellen. Liegt keine Creative-Commons-Lizenz vor, liegen alle Rechte beim Urheber bzw. der Urheberin. Ausführliche Erläuterungen zu Creative-Commons-Lizenzen finden Sie hier.

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Leitlinien für Gute Wissenschaftliche Praxis
- Satzung der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften (MPG, 2023)
- Verhaltensregeln für gute wissenschaftliche Praxis (MPG, 2021)
- Leitlinien und Regeln für einen verantwortungsvollen Umgang mit Forschungsfreiheit und Forschungsrisiken (MPG, 2017)
Weitere Informationen und Ressourcen des Instituts finden sich auf der Intranetseite „Publishing Your Research“.